Wesenstest Hunde Kategorie 2

Hunde aus der Kategorie 2 sind, wenn sie über ein Negativzeugnis der Gemeinde verfügen, von den Auflagen des Art. 37 LStVG befreit. Dies sind z.B. Leinenzwang oder Maulkorb Pflicht.

Dieses Zeugnis wird erteilt, wenn der Hunde Halter durch Vorlage eines Gutachtens nachweisen kann, dass sein Tier nicht die Merkmale eines aggressiven und gefährlichen Kampfhundes besitzt. Die formellen Mindestanforderungen dieses Gutachtens, liegen den Gemeinden vor. Die Anforderungen an den Ersteller dieses Gutachtens, bleibt der Gemeinde überlassen. Er muss eine Zusatzausbildung als vereidigter Sachverständiger verfügen. Bei der Prüfung des Gutachtens kann die Gemeinde das zuständige Veterinäramt  einbeziehen.

American Bulldog, ein Kategorie 2 Hund.

Beim Kauf von Welpen und Junghunden der Kategorie 2 und bis zum Alter von ca.18 Monaten, ist von der Gemeinde bis zur Überprüfbarkeit ein vorläufiges, also zeitlich befristetes, „Negativzeugnis“ auszustellen.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie als Halter das vorläufige Negativzeugnis beantragen müssen. Fehlt diese Bescheinigung, halten Sie einen Kampfhund und das ist strafbar! Das Alter des Tieres spielt dabei keine Rolle. Eine steuerliche Anmeldung des Hundes genügt nicht und ist hiervon unabhängig.

Mit dem Negativzeugnis ist der Halter des Hundes von der Erlaubnispflicht zum Halten und Züchten befreit. Der Verwaltungsakt, auf den der Halter bei positivem Gutachten ein Anrecht hat, bezieht sich ausschließlich auf die Eigenschaften des Hundes. Eine Eignung oder Verhältnisse des Hunde Halters spielen dabei keine Rolle.