Kampfhunde Kategorie 1

Der Gesetzgeber in Bayern, hat bestimmten Hunderassen eine erhöhte Aggressivität und Gefährlichkeit zu geordnet. Für diese „Kampfhunde“ wird zwingend eine Erlaubnis des Wohnortes nach Art. 37 Landesstraf – und Verordnungsgesetz -LStVG vorgegeben. Diese Erlaubnis wird nur in Ausnahmefällen erteilt. Verboten ist auch die Zucht und die Einfuhr dieser Hunde in Bayern.
(Gesetz zur Beschränkung der Einfuhr oder Verbringung dieser Tiere)

In der Kategorie 1 (§1 Abs. 1 Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit) sind Hunde Rassen aufgeführt, denen die Eigenschaften der Kampfhunde, wie Aggressivität und Gefährlichkeit unwiderlegbar unterstellt werden.

Sachverständiger Hundewesen Bayern

Welche Hunde gehören in die Kategorie 1

  • Pit-Bull
  • Bandog
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Terrier  
  • Tosa-Inu 

Dies gilt auch für Mischlinge mit diesen Rassen.

Für Hunde der Kategorie1 ist kein Negativzeugnis möglich. Um diese Rasse zu halten, wird eine Halter Erlaubnis benötigt. Um diese Erlaubnis zu erhalten, gilt es folgende Kriterien zu erfüllen:

  • Vorlage eines Führungszeugnisses des Hunde Halters
  • Der Hund muss über einen bestandenen Wesenstest verfügen und darf keine Gefahr für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz darstellen
  • Vorlage eine Nachweises über berechtigtes Interesse zur Haltung eines Hundes der Kategorie1